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Zahnstarke Preise!

Revidierter Tarif

Am 1. Januar 2024 ist der revidierte Zahnarzttarif der Schweizerischen Zahnärzte Gesellschaft SSO und den eidgenössischen Sozialversicherungen UV, MV und IV (Unfall-, Militär-, und Invalidenversicherung) in Kraft getreten. Dieser ersetzt den Tarif, welcher seit 1994 Gültigkeit hatte. Der revidierte Tarif passt den alten Tarif an die heutigen Behandlungsformen und an den aktuellen Stand des zahnärztlichen Behandlungsspektrums an.

 

Der Zahnarzttarif umfasst über 500 Einzelleistungen. Jede Leistung ist an eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten gebunden. Diese Taxpunktanzahl wird mit  dem Taxpunktwert multipliziert und ergibt so den Preis der einzelnen Leistung.

 

Unser Tarif für Privatpatienten (DENTOTAR) lehnt sich in Struktur und Aufbau eng an den revidierten Tarif. Daher finden Sie auf ihrer Zahnarzt-Rechnung neue Tarifpositionen und vor allem einen neuen Taxpunktwert.

 

Tarif für Privatpatienten: 1.18

Tarif UV/MV/IV: 1.00

 

Rechnungstellung

Ist eine Behandlung abgeschlossen, erhalten Sie in der Regel innert 2 Wochen eine Rechnung für unser Honorar.

Falls Sie Fragen zur Rechnung haben, so sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie umgehend mit uns Kontakt aufnehmen.

Wir bitten Sie, die Rechnung innert 30 Tagen zu begleichen.

Falls Sie uns rechtzeitig informieren, bieten wir gerne Hand zu ausserordentlichen Zahlungsbedingungen.

 

Terminabsagen

Termine dürfen Sie jederzeit bis max. 24 h vorher per Telefon, E-mail oder via Telefonbeantworter stornieren. Bedenken Sie bitte, dass das Wochenende nicht zu dieser Frist gezählt wird.

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